Nun ist es beschlossene Sache: Familien mit Kindern bekommen Geld vom Staat, wenn sie sich die eigenen vier Wände finanzieren wollen. Die Bundesregierung will dafür das sogenannte Baukindergeld bereitstellen. Die neuen Regelungen sollen rückwirkend ab dem 01.01.2018 gelten.
Familien, die sich ein Eigenheim bauen, werden künftig vom Staat mit einem Zuschuss von 12.000 Euro pro Kind dabei unterstützt – und zwar bis zu einer Höchstsumme von 36.000 Euro bei drei Kindern. Über einen Zeitraum von zehn Jahren sollen diese Familien jährlich 1.200 Euro pro Kind unter 18 Jahren erhalten.
Um die Förderung erhalten zu können, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. zunächst einmal darf das zu versteuernde Haushaltseinkommen beider Elternteile 75.000 Euro plus 15.000 Euro Freibetrag je Kind nicht überschreiten. Familien mit zwei Kindern dürfen also brutto nicht mehr als insgesamt 105.000 Euro verdienen, um in den Genuss der staatlichen Förderung zu kommen. Ausschlaggebend sind hier die durchschnittlichen Einkünfte der letzten zwei Jahre vor der Antragstellung.
Das Baukindergeld gibt es zudem nur für das erste gemeinsame Eigenheim. Darüber hinaus werden nur Familien gefördert, die bereits Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag für ihre Kinder erhalten, außerdem müssen die Kinder ebenfalls im neuen Eigenheim leben. Die Förderung gibt es nur für Familien, die eine Bestandsimmobilie kaufen oder ein Eigenheim bauen. Damit der Anspruch auf das Baukindergeld rückwirkend zum 01.01.2018 geltend gemacht werden kann, ist das Datum des Kaufvertrags beziehungsweise der Baugenehmigung entscheidend.
Mit dem neuen Instrument will die Bundesregierung schätzungsweise rund 200.000 Familien mit mittlerem Einkommen bei der Finanzierung ihres Eigenheims unterstützen. Beantragt wird das Baukindergeld bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).